Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Verträge der Dinic & Schön OG, Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Helmut Schön, Danko Dinic, Schillerstraße 4, A‐5700 Zell am See, Tel.: +43 6542 47 267, E‐Mail: zell@net2ski.com (nachfolgend als "Vermieterin" bezeichnet), die mit Dritten (nachfolgend als "Mieter" bezeichnet) über diese Internetseite zwecks Vermietung von Ski‐ Zubehör zustande kommen, werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
  2. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie von der Vermieterin ausdrücklich anerkannt wurden.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Produktbeschreibungen der Vermieterin stellen keine verbindlichen Angebote zum Vertragsabschluss dar. Sie stellen hingegen eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Mieter dar.
  2. Es gilt der jeweilige Mietzins der Vermieterin, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Darstellung auf der Internetseite der Vermieterin mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
  3. Die Vermieterin kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem sie dem Mieter ein Bestätigungsschreiben übermittelt oder indem sie ihre Pflichten aus dem Vertrag erfüllt; im ersten Fall ist der Zugang der Annahmeerklärung maßgeblich, im letztgenannten der Zugang der Mietsache beim Kunden. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter und endet mit dem Ablauf des fünften (5.) Tages, der auf die Absendung des Angebots folgt.
  4. Erfolgt innerhalb der Frist keine Annahme durch die Vermieterin, dann gilt dies als Ablehnung des Angebots. Der Mieter ist in diesem Fall dann nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden. Andernfalls ist der Mieter an seine Willenserklärung für die Dauer von zwei (2) Wochen ab Absenden seiner Bestellung durch Betätigung des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Vermieterin gelten die Regelungen gemäß § 6 dieser AGB.
  5. Etwaige Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur‐ und Mausfunktionen (z.B. über den „Zurück“‐Button des Browsers bzw. mit Hilfe der Buttons „zurück“ und „weiter“) korrigiert werden. Artikel, die sich bereits im Warenkorb befinden, können durch Anklicken des Mülltonnen‐Symbols („löschen“) wieder aus dem Warenkorb nehmen. Eingabefehler können auch dadurch berichtigt werden, dass der Bestellvorgang, z.B. durch Schließen des Browserfensters, abgebrochen und ggf. von vorn gestartet wird. Nach Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ ist eine Korrektur durch den Mieter selbst nicht mehr möglich. Es können dann jedoch durch Übersendung einer E‐Mail Korrekturwünsche übermittelt oder das Widerrufsrecht ausgeübt werden.
  6. Der Vertragstext wird von der Vermieterin gespeichert und dem Mieter nach Absendung seiner Bestellung inkl. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. per E‐Mail) zugeschickt.
  7. Der vom Mieter im Auftrag genannte Abholtermin wird erst durch die schriftliche Bestätigung der Vermieterin per E‐Mail verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem (1) Monat ist die Miete für den ersten (1.) Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum dritten (3.) Werktag eines jeden Monats zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten bei der Vermieterin abzuholen.
  8. Der Vertragstext wird auf den internen Systemen der Vermieterin gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieterin können jederzeit auf ihren Internetseiten eingesehen werden. Die Bestelldaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter per E‐Mail zugesandt. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

 

§ 3 Übergabe der Mietsache

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, der Vermieterin diese unverzüglich anzuzeigen.
  2. Hat die Vermieterin die Mängel zu vertreten, so ist sie verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern der Vermieterin die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  3. Der Mieter hat bei Abholung der Mietsache einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie eine Buchungsbestätigung vorzuzeigen.
  4. Ein Umtausch der Mietsache ist jederzeit möglich. Entscheidet sich der Mieter für eine höhere / teurere Kategorie, so hat er den entsprechenden Aufpreis zu zahlen. Bei der Entscheidung für eine niedrigere / preisgünstigere Kategorie erfolgt keine Erstattung.
  5. Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, welche zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die von der Vermieterin vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.

 

§ 4 Mietdauer

  1. Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache bei der Vermieterin abgeholt wird bzw. die Vermieterin die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten der Vermieterin an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle erfolgen. Auf Wunsch der Vermieterin ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Rückgabestelle zurückzugeben.
  2. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag eine volle Tagesmiete an die Vermieterin zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit der Vermieterin abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
  3. Die Rückgabe aller Mietsachen hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer länger als vereinbarten Inanspruchnahme der Mietsache wird zusätzlich zur vereinbarten Miete die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen und der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zu den vor Ort marktüblichen Konditionen berechnet und ist vom Mieter direkt vor Ort in bar zu bezahlen. Zudem behält sich die Vermieterin die Erstattung einer Strafanzeige vor.
  4. Bei Vermietung ab 15.30 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe der Mietsache vor 09.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

 

§ 5 Versicherungsoption

  1. Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung oder Diebstahl zu versichern, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25%) Marktwertes vereinbart wird. Die Kosten dieser Versicherung betragen zehn Prozent (10%) des gesamten Mietbetrages.
  2. Bei Diebstahl hat der Mieter innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl unverzüglich der Vermieterin zu melden.
  3. Im Falle der Beschädigung der Mietsache hat der Mieter diese unverzüglich zur Vermieterin zurückbringen.
  4. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung der unversicherten Mietsache haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.

 

§ 6 Kündigung, Rücktritt

  1. Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch die Vermieterin bestätigten Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Insbesondere berechtigten schlechter Witterungsbedingungen oder anderen Behinderungen, die nicht im Machtbereich der Vermieterin liegen, nicht zur Kündigung.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind insbesondere Krankheit bzw. Unfall des Mieters oder auch ein Todesfall naher Angehöriger bzw. Mitreisender des Mieters. Eine Kündigung ist der Vermieterin schriftlich anzuzeigen.
  3. Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während des Mietzeitraums ist eine Rückerstattung der Miete nur dann möglich, wenn die Mietsachen unverzüglich an die Vermieterin zurückgegeben werden und außerdem ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Die Vermieterin wird die anteilige Miete ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests an den Mieter zurückerstatten.
  4. Sofern der Mieter die Mietsache verspätete oder gar nicht abholt, ist eine Erstattung der Miete ausgeschlossen. Gleiches gilt bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache durch den Mieter.

 

§ 7 Haftung und Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter ist für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache (insbesondere Skier) einzeln und voneinander getrennt oder in Ski‐Safes verwahrt werden. Nachts ist die Mietsache in einem abgesperrten Raum oder ein einem abgesperrten Fahrzeug aufzubewahren.
  2. Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
  3. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist die Vermieterin berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
  4. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums der Vermieterin mitzuteilen und diese unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

§ 8 Haftung und Pflichten der Vermieterin

  1. Grundsätzlich gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
  2. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
  3. Die Schadensersatzhaftung der Vermieterin bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern der Vermieterin nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Vermieterin handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung der Vermieterin sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern der Vermieterin, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung der Vermieterin gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
  4. Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat die Vermieterin den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen.

 

§ 9 Preise, Zahlung, Verzugsfolgen

  1. Alle Preise sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Es können wahlweise folgende Zahlungsarten gewählt werden:

    Zahlung über Paypal: Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22‐24 Boulevard Royal, L‐2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal‐Nutzungsbedingungen, die im Falle eines bestehenden PayPal‐Kontos online unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full?locale.x=de_DE 
    oder alternativ unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full?locale.x=de_DE eingesehen werden können, sofern der Mieter über kein PayPal‐Konto verfügt. Das Paypal‐Konto des Mieters wird nach Durchführung der Bestellung belastet.

    Zahlung in bar: Die Zahlung erfolgt mittels Bargeld bei Abholung der Mietsachen.
  3. Im Falle von Rücklastschriften ist die Vermieterin berechtigt, neben den von der Bank belasteten Gebühren und Auslagen eine pauschale Gebühr von fünf Euro (5,00€) zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin Aufwendungen in Höhe der Rücklastschriftenpauschale nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind.

 

§ 10 Widerrufsrecht

  1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
  2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht finden sich in der Widerrufsbelehrung des Vermieters, welche unter dem entsprechenden Menüpunkt eingesehen werden kann.
  3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

 

§ 11 Sonstige Bestimmungen

  1. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  2. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden, jedoch nur soweit, als nicht der dem Mieter gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechtes jenes Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  3. Für alle unmittelbar und mittelbar aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten kann der Kunde zwischen dem Gericht an seinem Wohnsitz und dem Sitz der Vermieterin wählen.